Anredeformen und Eigennamen
Anredeformen
Die höfliche Anrede Sie und Ihr, als besitzanzeigendes Fürwort (Possessivpronomen), werden immer großgeschrieben. Und zwar unabhängig, ob es sich um einen persönlichen Brief handelt oder um einen Erzähltext in einem Roman.
Die vertraute Anrede du und ihr, sowie die besitzanzeigenden Fürwörter dein und euer werden normalerweise kleingeschrieben. Hier gibt es auch wieder eine kann-Regel. In persönlichen Briefen und ähnlichen Dokumenten darf man sie auch großschreiben.
Eine gute kann-Regel. So kann man einem Geschäftspartner, Freund oder Freundin auch optisch die eigene Wertschätzung vermitteln.
In Romanen und ähnlichen Schriftwerken, empfiehlt es sich, die freie Interpretation dieser Regel. Gerade in der wörtlichen Rede erscheint die höfliche Du-Form eleganter.
Eigennamen
Dass man Vor- und Nachnamen großschreibt, muss man nicht großartig erwähnen. Manche Titel werden aber zum Teil des Eigennamens und werden deshalb ebenfalls großgeschrieben. Ganz typisch hierfür ist der Professor Doktor … oder der Diplom Kommunikationsdesigner … bzw. deren Abkürzungen.
Beispiele:
Prof. Dr. Sauerbruch
Dipl. Ing. Max Kranbauer.
Kleingeschrieben werden Adjektive bei Berufsbezeichnungen.
Beispiele:
Der kaufmännische Angestellte.
Der staatlich geprüfte Sachverständige.
Geografische Eigennamen
Bei geografischen bzw. geo-politischen Eigennamen ist es recht einfach. Man schreibt sie in der Regel groß. Vorangestellte Adjektive werden dabei zum Teil der Bezeichnung und werden ebenfalls großgeschrieben.
Beipiele:
Bayerischer Wald
Der Indische Ozean
Die Europäische Union
Das funktioniert auch bei Objekten, die in ihrem Eigennamen eine geografische Bezeichnung mit der Endung -er führen.
Beispiele:
Nürnberger Bratwurst
Finnischer Meerbusen
Bei historischen Ereignissen sowie besonders markanten Feiertagen werden diese Bezeichnungen wie Eigennamen großgeschrieben.
Beispiele:
Der Dreißigjährige Krieg
Der Tag der Deutschen Einheit
Achtung!
Ausnahme
Keine Regel ohne Ausnahme. Endet das abgeleitete Adjektiv auf -sch oder -isch, so wird es kleingeschrieben.
Beispiele:
der griechische Wein
der amerikanische Außenminister
das ohmsche Gesetz
Und selbst hier gibt es eine Ausnahme: Setzt man ein Apostroph, um die Grundform des Namens zu betonen, so schreibt man es groß: Ohm’sches Gesetz.
Aber dazu mehr im Bereich Satzzeichen und Typografie.